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Kann die Förderung auf Unterhaltsleistungen angerechnet werden?
Unterhaltsleistungen sind bei dieser Förderung grundsätzlich ebenso wenig
anrechenbar wie eigenes Einkommen oder ermögen oder das der Eltern.
Das liegt darin begründet, dass nicht der Jugendliche gefördert wird, sondern die Maßnahme und somit der Träger, der die
Berufseinstiegsbegleitung durchführt.
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