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Schulzeit

Die Schulzeit ist, je nach Wahl der Schulform und der Häufigkeit des Sitzenbleibens, unterschiedlich lang. Grundsätzlich besteht von Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres generelle Schulpflicht. Nur begründete Ausnahmen werden im Einzelfall genehmigt (z.B. andauernde Krankheit, Behinderungen). Hier kann aber der Besuch einer besonderen Förderschule stattfinden.

Neben den staatlichen Schulen, die in der Unterrichtsgestaltung dem Kultusministerium des jeweiligen Bundeslandes stehen, werden mehr und mehr auch private Schulen zugelassen. Sie haben aber dieselben Regelvorgaben zu erfüllen.

Die übliche Schullaufbahn beginnt mit der vierjährigen Grundschulzeit. Danach folgt die Hauptschule (Abschluss nach der 9. Klasse oder der 10. Klasse).
Eine mittlere Schule mit 6-jähriger Verweildauer (unterschiedlich in den Bundesländern geregelt) mit den Abschlüssen:

  1. Mittlere Reife in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern
  2. Mittlerer Schulabschluss im Saarland und in Berlin
  3. Fachoberschulreife in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen
  4. Sekundarschulabschluss in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz
  5. Realschulabschluss in den nicht erwähnten Ländern

Fachhochschule (11 Schuljahre)
Gymnasium (mittlerweile in fast in allen Bundesländern 12 Schuljahre)

Schulabgänger, die ihr 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beenden ihre Schulkarriere auf einer Berufs- oder Berufsfachschule.