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Hallo und herzlich Willkommen auf den Seiten von www.berufseinstiegsbegleitung.de Weitere Informationen finden Sie in der linken Rubrik. ![]() SchulzeitDie Schulzeit ist, je nach Wahl der Schulform und der Häufigkeit des Sitzenbleibens, unterschiedlich lang. Grundsätzlich besteht von Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres generelle Schulpflicht. Nur begründete Ausnahmen werden im Einzelfall genehmigt (z.B. andauernde Krankheit, Behinderungen). Hier kann aber der Besuch einer besonderen Förderschule stattfinden. Neben den staatlichen Schulen, die in der Unterrichtsgestaltung dem Kultusministerium des jeweiligen Bundeslandes stehen, werden mehr und mehr auch private Schulen zugelassen. Sie haben aber dieselben Regelvorgaben zu erfüllen.
Die übliche Schullaufbahn beginnt mit der vierjährigen Grundschulzeit. Danach folgt die Hauptschule
(Abschluss nach der 9. Klasse oder der 10. Klasse).
Fachhochschule (11 Schuljahre) Schulabgänger, die ihr 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beenden ihre Schulkarriere auf einer Berufs- oder Berufsfachschule. |
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