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Ausbildung

Hier ist zwischen schulischer und beruflicher Erstausbildung zu unterscheiden.

Als schulische Erstausbildung gilt der nahtlose Übergang von einer Grundschule zu weiterführenden Schulen. Ein Abschluss ist zwar anzustreben, nicht aber Voraussetzung für eine schulische Erstausbildung.
Alle anderen schulischen Ausbildungen werden landläufig unter dem Begriff "Zweiter Bildungsweg" zusammengefasst. Aber auch ein Studium, gleich welcher Art, zählt nicht mehr zur schulischen Erstausbildung.

Von besonderem Interesse auf diesen Seiten ist die berufliche Erstausbildung. Diese ist im Berufsbildungsgesetz festgeschrieben und regelt die Berufsausbildung, Umschulung, Berufsausbildungsvorbereitung und die berufliche Fortbildung.

Zitat aus dem Berufsbildungsgesetz:
"Die Berufsausbildung hat die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) in einem geordneten Ausbildungsgang zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen."

Dieses Gesetz regelt über 350 bundesweit anerkannte Ausbildungsberufe.

Eine berufliche Erstausbildung (Lehre) dauert üblicherweise 3 Jahre und gilt als abgeschlossen, wenn eine Prüfung vor einer "zuständigen Stelle" bestanden wird. Unter einer zuständigen Stelle versteht man die Industrie- und Handelskammern (IHK), Handwerkskammern (HWK) oder z.B. die Rechtsanwalts- und Ärztekammern. Üblicherweise erfolgt die berufliche Erstausbildung im dualen System, auch genannt betriebliche Ausbildung. Diese besteht aus einem zugelassenen Ausbildungsbetrieb, einer Berufsschule und natürlich dem/der Auszubildenden. Ob ein Ausbildungsbetrieb zugelassen ist, legen die o.a. zuständigen Stellen fest.

Eine abgeschlossene Schulausbildung ist nicht zwingend erforderlich zur Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung oder zur Zulassung zu einer Prüfung im Lehrberuf. Die Praxis zeigt allerdings, dass ohne abgeschlossene Schulausbildung keine Chance auf einen Ausbildungsplatz besteht. Dies ist einer der Gründe für die Schaffung des Ausbildungsbonus.

Neben der beruflichen Erstausbildung gibt es noch die schulische Berufsausbildung. Dazu steht im erufsbildungsgesetz:
"Zur Abschlussprüfung ist ferner zuzulassen, wer in einer berufsbildenden Schule oder einer sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist, wenn dieser Bildungsgang der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht. Ein Bildungsgang entspricht der Berufsausbildung zu einem bundesweit anerkannten Ausbildungsberuf, wenn er nach Inhalt, Anforderung und zeitlichem Umfang der jeweiligen Ausbildungsordnung gleichwertig ist, systematisch, insbesondere im Rahmen einer sachlichen und zeitlichen Gliederung, durchgeführt wird und durch Lernortkooperation einen angemessenen Anteil an fachpraktischer Ausbildung gewährleistet."