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allgemein bildende Schulen Altbewerber Auf welcher rechtlichen Grundlage wird die Berufseinstiegsbegleitung erbracht? Ausbildung Ausbildungsbonus Ausbildungschancen Ausbildungsmarkt Ausbildungsplatz Auszubildende

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Schüler

Ein/e Schüler /Schülerin erhält nach erfolgreichem Abschluss einer allgemein bildenden Schule den jeweiligen Schulabschluss.
Lässt man Sonderformen von privaten Schulen außer Acht, so gibt es in Deutschland vier Formen des Schulabschlusses:

  1. Hauptschulabschluss nach der 9. Klasse oder der 10. Klasse
  2. Mittlerer Schulabschluss (unterschiedlich in den Bundesländern geregelt):
    1. Mittlere Reife in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern
    2. Mittlerer Schulabschluss im Saarland und in Berlin
    3. Fachoberschulreife in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen
    4. Sekundarschulabschluss in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz
    5. Realschulabschluss in den nicht erwähnten Ländern
  3. Fachhochschulreife
  4. Abitur

Dabei erlangten in den vergangenen Jahren ca. 1/4 der Schüler den Hauptschulabschluss, gut 40% einen mittleren Schulabschluss, ein knappes Viertel eine (Fach)Hochschulzugangsberechtigung, und beinahe 10% gar keinen Schulabschluss (Quelle: Statistisches Bundesamt).

Mit der Berufseinstiegsbegleitung sollen vorwiegend Schüler/innen mit Haupt- bzw. mittlerem Schulabschluss gefördert werden.