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Hallo und herzlich Willkommen auf den Seiten von www.berufseinstiegsbegleitung.de Weitere Informationen finden Sie in der linken Rubrik. ![]() AusbildungsplatzEin betrieblicher Ausbildungsplatz ist die originäre Stelle der beruflichen Erstausbildung. Diese ist im Berufsbildungsgesetz festgeschrieben und regelt die Berufsausbildung, Umschulung, Berufsausbildungsvorbereitung und die berufliche Fortbildung.
Zitat aus dem Berufsbildungsgesetz: Dieses Gesetz regelt über 350 bundesweit anerkannte Ausbildungsberufe.
Eine berufliche Erstausbildung (Lehre) dauert üblicherweise 3 Jahre und gilt als abgeschlossen,
wenn eine Prüfung vor einer "zuständigen Stelle" bestanden wird.
Üblicherweise erfolgt die berufliche Erstausbildung im dualen System, auch genannt
betriebliche Ausbildung. Diese besteht aus einem zugelassenen Ausbildungsbetrieb, einer Berufsschule
und natürlich dem/der Auszubildenden. Eine abgeschlossene Schulausbildung ist nicht zwingend erforderlich zur Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung oder zur Zulassung zu einer Prüfung im Lehrberuf. Die Praxis zeigt allerdings, dass ohne abgeschlossene Schulausbildung keine Chance auf einen Ausbildungsplatz besteht. Dies ist einer der Gründe für die Schaffung des Ausbildungsbonus. |
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