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allgemein bildende Schulen Altbewerber Auf welcher rechtlichen Grundlage wird die Berufseinstiegsbegleitung erbracht? Ausbildung Ausbildungsbonus Ausbildungschancen Ausbildungsmarkt Ausbildungsplatz Auszubildende

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Altbewerber

Als Altbewerber gilt, wer bereits im Vorjahr oder früher die allgemein bildende Schule verlassen hat und sich bereits seit mehr als zwei Jahren erfolglos um eine berufliche Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seemannsgesetz in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bemüht und/oder höchstens einen mittleren Schulabschluss oder keinen Schulabschluss hat und sich bereits für das Vorjahr oder früher erfolglos um eine berufliche Ausbildung bemüht hat.