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Aallgemein bildende Schulen Altbewerber Auf welcher rechtlichen Grundlage wird die Berufseinstiegsbegleitung erbracht? Ausbildung Ausbildungsbonus Ausbildungschancen Ausbildungsmarkt Ausbildungsplatz AuszubildendeBbenachteiligte Jugendliche berufliche Ausbildung BerufseinstiegsbegleitungFförderungsbedürftige Jugendliche Für wen kann sie beantragt werden?HHauptschülerKKann die Förderung auf Unterhaltsleistungen angerechnet werden?LLehrstelleRRealschülerSSchüler Schulabschluss Schule Schulzeit schwer vermittelbare Jugendliche SGBIII § 421t staatlich anerkannter AusbildungsberufUUnterhaltsgeldWWann kann die Förderung beantragt werden? Wer bekommt die Fördermittel? Wer ist Ansprechpartner? Wer kann gefördert werden? Wer kann die Förderung beantragen? Wo kann die Förderung beantragt werden? |
Hallo und herzlich Willkommen auf den Seiten von www.berufseinstiegsbegleitung.de Weitere Informationen finden Sie in der linken Rubrik. Warum wird es die "Berufseinstiegsbegleitung" geben?KFz-Meister Knells aus Letzlingen bei der Ausbildung Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) stellte den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen vor. Neben dem Ausbildungsbonus ist auch die (erst einmal) befristete Berufseinstiegsbegleitung wesentlicher Bestandteil. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt damit, in der Zukunft die Anzahl der Altbewerber um einen Ausbildungsplatz deutlich zu verringern. Sie soll für Schüler die Chancen auf dem Ausbildungsmarkt erheblich erhöhen. Geregelt ist sie im SGBIII § 421t (Drittes Buch des Sozialgesetzbuches). Ausgelöst wurde das Programm durch die Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung vom Januar 2008. Das Konzept "Jugend - Ausbildung und Arbeit" soll förderungsbedürftige Jugendliche beim Übergang von der Schule in eine Ausbildung zu unterstützen. Hierzu wird die befristete Berufseinstiegsbegleitung eingeführt. Zunächst als Modell sollen in einer Erprobungsphase sog. Berufseinstiegsbegleiter an circa 1.000 Schulen bundesweit die Schülerinnen und Schüler unterstützen. Das bezieht sich auf Vorbereitung des Schulabschlusses, beginnend ab dem vorletzten Schuljahr, bei der Berufsorientierung, bei der Berufswahl und endet 6 Monate nach Übergang in eine Lehrstelle. Erforderlich wurde die Berufseinstiegsbegleitung deshalb, weil die Anzahl der Schulabgänger, die nach der Schulzeit keinen Ausbildungsplatz bekommen, seit 2002 rapide angestiegen ist. Die Ursachen sind vielfältig, lassen sich im Wesentlichen jedoch auf fehlenden Schulabschluss oder auf einen schlechten Notendurchschnitt zurückführen. Überwiegend betroffen sind Hauptschüler, zunehmend jedoch auch um Realschüler, die einen unterdurchschnittlichen Abschluss vorzuweisen haben. Suchten vor acht Jahren noch rund 40 Prozent der gemeldeten Bewerber einen Ausbildungsplatz, so sind es heute rund 52 Prozent. Zuletzt im Jahr 2001 überstieg die Anzahl der Lehrstellenangebote die Anzahl der Bewerber um eine Lehrstelle, von da an gings bergab. Daher müssen jetzt dringend die Weichen für die Zukunft gestellt werden. Daher soll in den Jahren bis 2013 die Anzahl der Schulabbrecher halbiert werden und der Notenschnitt, gezielt an Haupt- und Realschulen, deutlich erhöht werden.
Wer kann gefördert werden? |
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